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   LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12   

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https://dejure.org/2013,8851
LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12 (https://dejure.org/2013,8851)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2013 - L 1 KR 62/12 (https://dejure.org/2013,8851)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2013 - L 1 KR 62/12 (https://dejure.org/2013,8851)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 61/12 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12
    Bereits am 14. August 2008 hatte er dort eine Klage (S 48 KR 936/09=L 1 KR 61/12) erhoben, mit der er die Verurteilung der Beklagten begehrte, ihm im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung implantologische Leistungen gemäß einem Kostenvoranschlag des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf vom 3. Februar 2009 zu gewähren.

    Ebenso wenig braucht hier entschieden zu werden, ob der Streitgegenstand der Klage mit demjenigen des Verfahrens S 48 KR 936/09=L 1 KR 61/12 identisch ist; immerhin begehrt der Kläger Sachleistungen aufgrund unterschiedlicher Kostenvoranschläge von verschiedenen Behandlern.

    Der Senat verweist insoweit auf seine den Beteiligten bekannte Entscheidung im Verfahren L 1 KR 61/12 vom heutigen Tag.

  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12
    Denn das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich gegen ein in der Vorinstanz ergangenes Sachurteil wendet und ein anderes, seinen Begehren entsprechendes Sachurteil erstrebt, ist auch dann zulässig, wenn seine Prozessfähigkeit fraglich ist (LSG Hamburg 24.7.2012 - L 3 R 150/10; BGH 8.12.2009 - VI ZR 284/08 - Juris).
  • LSG Hamburg, 24.07.2012 - L 3 R 150/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12
    Denn das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich gegen ein in der Vorinstanz ergangenes Sachurteil wendet und ein anderes, seinen Begehren entsprechendes Sachurteil erstrebt, ist auch dann zulässig, wenn seine Prozessfähigkeit fraglich ist (LSG Hamburg 24.7.2012 - L 3 R 150/10; BGH 8.12.2009 - VI ZR 284/08 - Juris).
  • LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 60/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12
    Das gilt selbst dann, wenn der Kläger für dieses Verfahren prozessunfähig sein sollte, was der Senat weiterhin für alle Verfahren annimmt, die in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit des Klägers beim N. seiner nachfolgenden Arbeitslosigkeit und dem Begehren nach Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche trotz festgestellter Erwerbsunfähigkeit stehen (vgl. LSG 11.4.2013 - L 1 KR 60/12).
  • BSG, 12.04.2013 - B 1 KR 77/12 B
    Auszug aus LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 62/12
    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Prozessakte in diesem Verfahren und in den Verfahren L 1 KR 60-61/12, L 1 KR 77/12 NZB und S 48 KR 400/09 sowie den Inhalt der Akte der Beklagten Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 11. April 2013 gewesen ist.
  • SG Stuttgart, 18.02.2014 - S 16 KR 4073/10

    Kosten einer Implantatversorgung

    Sie begründen keine Ausnahmeindikation für eine Implantatversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung, selbst wenn sie - wie beim Kläger - zu einer Prothesenlagerinsuffizienz führen (LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Oktober 2007 - L 11 KR 87/06 -zit. nach Juris; LSG Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 2003 - L 5 KR 36/03 - zit. nach Juris; LSG Hamburg vom 11. April 2013 - L 1 KR 62/12 - zit. nach Juris).
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